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KrW - /AbfG
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§ 1 = Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen
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| Gesetze, Verordnungen |
Altfahrzeuge AltholzV AltölV .... AVV..... BattV E.Schrott GewAbfV NachweisV uvm |
Dies ist ein Auszug aus den Gesetzen und Verordnungen, die die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen sicherstellt.
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Unser Ziel ist es, Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung die ordnungsgemäße und kostengünstigste Möglichkeit zur Entsorgung Ihrer Abfälle und Sonderabfälle anzubieten.
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| Schulungen Weiterbildung |
Schulungen und Weiterbildungen unserer Mitarbeiter sind der Grundstein dafür, zeitnah für Veränderungen und Neuerungen im Abfallrecht auf dem aktuellen Stand zu sein. |
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| Unser Service |
Bestimmung des Abfalles und der Abfallschlüsselnummer |
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Einholung der Erzeugernummer. Erstellung und Bearbeitung der Verantwortlichen Erklärung (VE) des Abfallerzeugers. Einholen der Annahmeerklärung des Entsorgers. Erstellung und Bearbeitung des Entsorgungsnachweises |
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Schriftverkehr mit der zuständigen Genehmigungsbehörde |
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Beauftragung der evtl. nötigen Analysen |
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Vorbereitung und Erstellung der Begleit-/Übernahmescheine. |
| Beförderung |
Bereitstellung der für das Einsammeln und den Transport benötigten Container / Behälter |
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| Ihr Ansprechpartner |
Ralf Westerbeck ......................................................................................... Tel.: ....02841/9820-15 ................................................................................ Handy: 0163/2982014 ................................................................................... e-mail: r.westerbeck@riedel-recycling.de |
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