Recycling Hof
Neben der Entsorgung / Verwertung der "Abfälle" mittels Container und MiniContainer bieten wir Ihnen an unserem Betriebsgelände Am Pattberg 20, 47445 Moers die Möglichkeit, Ihre Abfälle selber anzuliefern. Dies gilt sowohl für gewerbliche Anlieferer als auch für private.
Je nach Abfallart werden z. B. mineralische Abfälle wie Bauschutt oder Boden direkt an den Halden entladen. Andere Stoffe wie Holz, Papier, Kunststoffe und sonstige Baumischabfälle werden auf unserer Plattform entladen.
Auch Sondermüll wie Asbestzementabfälle, künstliche Mineralfaserwolle o. ä. können wir aus dem Kreis Wesel annehmen. Bei diesen Abfallstoffen sind Anlieferungsbedingungen wie z. B. das staubdichte Verpacken der Abfälle zwingend einzuhalten. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter 02841/9820-0 zur Verfügung.
Achtung! Besonderheiten bei der Anlieferung ganzer Glasscheiben:
Glasscheiben ohne Rahmen, die liegend angeliefert werden, müssen auf einer Palette liegen. Die Palette muss mit einem Gabelstapler zu entladen sein. Nur so ist sichergestellt, dass die Scheiben bei der Entladung nicht zerbrechen. Die Palette können Sie kostenlos vorher bei uns abholen.
Für Privatkunden empfehlen wir die Anlieferung
Mo. -Fr.: 10:00 - 14:00 Uhr
Sa.: 9:00 - 13:00 Uhr (Wir empfehlen die Ankunft bis 12:30 Uhr)
SONDERABFÄLLE Krw-/ABFG
Krw-/ABFG
§ 1 = Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.
UNSER ZIEL
Unser Ziel ist es, Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung die ordnungsgemäße und kostengünstigste Möglichkeit zur Entsorgung Ihrer Abfälle und Sonderabfälle anzubieten. Schulungen und Weiterbildungen unserer Mitarbeiter sind der Grundstein dafür, zeitnah für Veränderungen und Neuerungen im Abfallrecht auf dem aktuellen Stand zu sein.
GESETZE,
VERORDNUNG
Altfahrzeuge
AltholzV
AltölV ....
AVV.....
BattV
E.Schrott
GewAbfV
NachweisV uvm
Dies ist ein Auszug aus den Gesetzen und Verordnungen, die die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen sicherstellt.
§ 1 = Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.
UNSER SERVICE
Ihr Ansprechpartner Timo Riedel
0 28 41 - 98 20 - 0